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Heizung ablesen: Diese Kosten kommen auf Mieter und Vermieter zu

Buderus HeizungenIn einer Mietwohnung ist es absolut notwendig, dass der Verbrauch der Heizung einmal im Jahr abgelesen wird. Nur so kann eine perfekte Nebenkostenabrechnung erstellt werden. Viele Mieter stellen sich jedoch die Frage, was das regelmäßige Heizungsablesen kostet. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Auf der anderen Seite hat jeder Mieter das Recht, das eine professionelle Heizkostenabrechnung erstellt wird. Häufig kann dies nur ein Fachmann erledigen, der die Bezeichnung Messdienstleister trägt. Wir verraten Ihnen heute, welche Möglichkeiten bestehen und mit welchen Kosten diese verbunden sind.

Heizung ablesen – welche Möglichkeiten gibt es?

Heizung ablesen: Diese Kosten kommen auf Mieter und Vermieter zuGrundsätzlich gibt es zwei Ideen, wie eine Heizung abgelesen wird:

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  • der Vermieter liest die Heizung selbst ab
  • der Vermieter verlässt sich auf einen Messdienstleister beim Ablesen

Sollte ein Vermieter die Heizung selber ablesen wollen, so muss er über entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Was Sie in diesem Fall beachten müssen und wie Sie eine Heizung selber ablesen, verraten wir Ihnen später. Zuerst einmal gehen wir detailliert auf die verschiedenen Messdienstleister ein.

In diesem Zusammenhang entsteht zwangsläufig folgende Frage: Was kostet eine Heizkostenabrechnung? Solch eine Frage können wir pauschal nicht beantworten, da der Preis von vielen Faktoren abhängt:

  • Anzahl der Heizkörper in der Wohnung
  • das Ablesesystem
  • die Vertragslaufzeit

Während die Anzahl der Heizkörper und die Vertragslaufzeit selbsterklärend sind, kennen nicht alle die verschiedenen Ablesemöglichkeiten. Grundsätzlich werden diese in zwei Arten unterschieden.

Wie kann eine Heizung abgelesen werden?

Lange Zeit gab es nur einen Weg, die Heizung in einer Mietwohnung abzulesen. Hierzu musste mit dem Messdienstleister ein Termin vereinbart werden. In der Regel wurden die Mieter hierzu nicht befragt und sollte ein Mieter nicht zuhause sein, musste ein zweiter oder gar dritter Termin, also ein Ersatztermin, vereinbart werden. Für diesen können die Messdienstleister Gebühren berechnen, wenn der Termin schuldhaft nicht wahrgenommen wird. Befinden sich in einem Haus mehrere Mietwohnungen, gestaltete sich die Terminierung häufig als schwierig und es waren pro Partei mehrere Nachtermine nötig.

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Aus diesem Grund besteht seit geraumer Zeit die Idee, die Heizkörper per Funk abzulesen. Diese Ableseart wird als Fernablesung bezeichnet. Hierzu müssen vorhandene Heizungszähler gegen Modelle getauscht werden, die sich per Funk ablesen lassen. Der Vorteil besteht darin, dass der Messdienstleister nicht mehr in die einzelnen Wohnungen gehen muss. Ein lästiger und kostenintensiver Nachtermin für einzelne Mieter entfällt somit.

Heizung ablesen – welche Kosten sind damit verbunden?

Beim Heizung ablesen entstehen Kosten, die über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Um den Mietern unnötige Kosten zu ersparen, empfiehlt es sich immer, einen Messdienstleister Vergleich vorzunehmen. Nur so können Sie unnötige Kosten verhindern.

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Doch welche Messdienstleister gibt es und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Nachfolgende Tabelle verrät die wichtigsten Dienstleister und gibt eine kleine Erklärung hierzu ab:

Anbieter Erklärung
Techem Wer von Techem die Heizung ablesen lässt, befindet sich beim derzeitigen Marktführer. Dieses Unternehmen ist in der Lage, die Heizungen per Funk abzulesen. Zudem besteht die Chance, die Abrechnung digital durchzuführen. In diesem Fall erhält der Vermieter jede Abrechnung für seine Mietwohnungen per E-Mail und kann sie in seine eigene Abrechnung der Nebenkosten einfügen.
ista Wenn Sie bei Ista die Heizung ablesen lassen, sind Sie ebenfalls gut aufgehoben. Ista ist der zweite Marktführer und kann die Heizung ebenfalls digital per Funk ablesen.
Brunata Brunata ist der drittgrößte Anbieter und hält ebenfalls das Angebot bereit, die Heizung per Funk abzulesen.

Wenn Sie als Vermieter bei den anfallenden Messdienstleister-Kosten sparen möchten, sollten Sie einen persönlichen Messdienstleister Vergleich durchführen. Laut Verbraucherschutz besitzen die oben erwähnten Unternehmen einen Marktanteil von 70 Prozent. Somit liegt im Grunde genommen ein Oligopol vor. Das führt zu ähnlichen Preisen zwischen den Anbietern.

Geben die verschiedenen Messdienstleister ungefähre Kosten an, damit Sie diese vergleichen können? Das gestaltet sich etwas schwierig, da ista zum Beispiel seine Preise pro Quadratmeter ansetzt, während Techem einen Grundpreis pro Wohnung berechnet.

Heizung ablesen lassen – wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten der Messdienstleister werden über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt. Das ist zwar zulässig, ein Mieter muss jedoch keine zu hohen Kosten akzeptieren. Als zu hohe Abrechnungskosten gilt: Übersteigen die Abrechnungskosten 15 Prozent der eigenen Heizkosten, so sind die Abrechnungskosten als zu teuer anzusehen. In diesem Fall dürfen die Mieter einen Wechsel verlangen.

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Solch ein Wechsel ist jedoch nicht immer einfach. So produzieren viele Messdienstleister eigene Messgeräte für die Heizung. Hinzu kommt, dass die Unternehmen eigene Software besitzen, um die Messgeräte per Funk abzulesen.

Wichtig: Obwohl die drei großen Unternehmen den Markt beherrschen, gibt es in ganz Deutschland 200 Ableseunternehmen. Somit lohnt es sich, für die Heizkostenabrechnung mehrere Dienstleister in einen Vergleich zu setzen. Immerhin kommen einer Studie zufolge auf einen Mieter zwischen 50 und 100 Euro als Abrechnungskosten zu.

Um die Heizkörper ablesen zu können, müssen diese mit den entsprechenden Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Doch wer übernimmt die Kosten für die Heizkörperzähler? Der Vermieter kann diese auf den Mieter über eine Mieterhöhung umlegen, wenn er sie zum ersten Mal kauft oder wenn er neue Zähler mietet. Möchte er neue Zähler mieten, müssen alle Mieter zustimmen. Sind die Mieter dagegen, muss der Vermieter die Zähler kaufen und kann erneut eine Mieterhöhung durchführen. Ersetzt der Vermieter die vorhandenen Zähler durch andere, muss er die Kosten selbst tragen.

Heizung selber ablesen – wie funktioniert das?

Möchte ein Vermieter seinen Mietern die Kosten ersparen, kann er die Heizung selber ablesen. Die Ablesetechnik hängt von der verwendeten Messtechnik ab und kann daher wie folgt geschehen:

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Hängen an den Heizkörpern noch die alten Röhrchen, läuft das Ablesen relativ kompliziert ab. Die Röhrchen sind mit einer Flüssigkeit gefüllt, die langsam verdunstet. Deshalb ist das Röhrchen oben offen, damit die Flüssigkeit verdunsten kann. Die innerhalb eines bestimmten Zeitraums verdunstete Flüssigkeit gibt den Verbrauch der Heizung an. Diese Röhrchen werden jährlich vom Messdienstleister ausgetauscht und sollten deshalb nicht selbst abgelesen werden, da hierzu die Versiegelung beschädigt werden muss.

Befinden sich hingegen am Heizkörper elektronische Heizkostenverteiler, so können diese vom Vermieter abgelesen werden. Diese Geräte besitzen ein Display, das verschiedene Werte anzeigt. Nachdem bei den meisten Geräten die Anzeige der Werte durchläuft, wurde jeder Wert mit einem Buchstaben gekennzeichnet. So wird in der Regel der aktuelle Verbrauchswert angezeigt und der Wert vom letzten Ablesetag. Somit stellt es kein Problem dar, die Differenz zu berechnen, die den Heizungsverbrauch widerspiegelt.

Tipp: Wer nicht weiß, welcher Wert den Verbrauch anzeigt, sollte beim Hersteller des Ablesegerätes nachfragen.

Wann wird die Heizung abgelesen?

Der Paragraph 556 III 1 BGB besagt, dass die Heizkostenabrechnung alle 12 Monate erfolgen muss. Nur so entsteht eine faire Berechnung und beinhaltet sowohl Winter- als auch Sommermonate. Der Stichtag zum Heizungsablesen muss demnach immer nach 12 Monaten festgesetzt werden. Laut Gesetz ist es aber nicht notwendig, dass der Abrechnungszeitraum am ersten Januar beginnt. Der Vermieter darf den Zeitraum selbst festlegen.

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Wichtig für Mieter: Jeder Mieter muss das Ablesen der Heizkörperzähler ermöglichen. Allerdings muss er den ersten Termin nicht akzeptieren, wenn er triftige Gründe für seine Abwesenheit hat. Das trifft auf Urlaub und Arbeit zu. In diesem Fall muss der Messdienstleister einen zweiten Termin kostenlos durchführen. Kann auch dieser nicht wahrgenommen werden, könnte der dritte Termin mit Kosten verbunden sein. Auch hier ist zu beachten, warum der Mieter nicht zuhause ist.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Wird ein Mietvertrag beendet und liegt der Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungsraumes, so muss der Vermieter laut Heizkostenverordnung eine Zwischenabrechnung vornehmen. So zahlt der bisherige Mieter seine Heizkosten und der neue Mieter kann sicher sein, dass ab dem richtigen Wert gerechnet wird.

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Allerdings ist es nicht immer einfach, die Kosten zu berechnen. Es reicht nicht aus, die Heizung ablesen zu lassen oder selber abzulesen. In der Regel werden die anfallenden Heizkosten einer Mietimmobilie wie folgt auf alle Mieteinheiten umgelegt:

  • Über den Heizungszähler wird der Verbrauch einer Wohnung festgestellt
  • Die Grundkosten, die beim Heizen einer Immobilie entstehen, werden auf alle Mieteinheiten umgelegt
  • Bei der Umlage der Grundkosten kommen mehrere Varianten infrage. Sie werden entweder pro Monat umgelegt oder es kommen Gradtagzahlen infrage. Bei dieser Umlage erhält jeder Kalendertag einen anderen Promillesatz der gesamten Grundkosten.

Findet während des Abrechnungszeitraumes ein Mieterwechsel statt, müssen auch die Grundkosten entsprechend umgelegt werden. Aufgrund der Kompliziertheit der Berechnung sollte dies ein Fachmann übernehmen.

Wichtig: Die Kosten der Zwischenabrechnung dürfen laut Gesetz nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Diese muss der Vermieter tragen.

Mietwohnung ohne Zähler – wie werden die Kosten berechnet?

Die Heizkostenverordnung besagt, dass mindestens 50 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten in Abhängigkeit des Verbrauchs des Mieters berechnet werden müssen. Um das zu gewährleisten, muss jeder Heizkörper ein Erfassungsgerät besitzen. Ansonsten kann nicht festgestellt werden, welchen Verbrauch ein Mieter hat.

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Hiervon gibt es jedoch ein paar Ausnahmen:

  • Es wurde eine Miete inklusive Heizkostenpauschale vereinbart
  • Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit zwei Wohnungen – eine hiervon wird vom Vermieter bewohnt

Trifft beides nicht zu und der Vermieter handelt nicht gemäß der Heizkostenverordnung, so hat der Mieter das Recht, seine Heizkostenabrechnung um 15 Prozent zu kürzen. Selbstverständlich muss er dies dem Vermieter zuvor ankündigen.

Welche Vor- und Nachteile bringt das Ablesen der Heizung mit sich?

Das jährliche Ablesen der Heizkörperzähler bringt folgende Vor- und Nachteile mit sich:

  • Die Mieter freuen sich über eine individuelle Heizkostenabrechnung und müssen keinen zu hohen Anteil der Grundkosten tragen.
  • Der Vermieter kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und riskiert keine Probleme mit seinen Mietern.
  • Die Nebenkosten erhöhen sich, wenn Zähler gekauft werden und wenn diese von einem Messdienstleister abgelesen werden.
  • Neue elektronische Zähler können selbst abgelesen werden.
  • Bei Mieterwechsel ist immer eine Zwischenabrechnung nötig – die Kosten hierfür trägt der Vermieter.
  • Viele Messdienstleister lesen immer noch vor Ort ab – Mieter müssen zum Termin anwesend sein.

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