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Ölheizungsverbot: Ab wann kommt ein Verbot von Gas- und Ölheizungen, welche Ausnahmen gibt es?

Buderus HeizungenEin generelles Ölheizungsverbot 2026 gibt es nicht. Jedoch setzt die Bundesregierung verstärkt auf das Heizen ohne Öl und das Heizen ohne Gas. Vor allem sehr alte Brennwertkessel sollen durch erneuerbare Energien mit deutlich weniger CO?-Ausstoß ersetzt werden. Dies ist nötig, wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will. Deshalb wurde – auch aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts –ein „Öl Verbot“ für den Einbau von Heizungen festgelegt. Den Austausch von Ölheizungen und Gasheizungen fördern Bund, Länder und Kommunen mit umfangreichen Zuschüssen und Darlehen. Viele Förderprogramme sind kombinierbar. Die Fördermittel des Bundes sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und als Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Es kann sich also durchaus lohnen, aktuell über eine neue Heizungsanlage nachzudenken.

Ölheizungsverbot – Pflicht zum Austausch

Ölheizungsverbot: Ab wann kommt ein Verbot von Gas- und Ölheizungen, welche Ausnahmen gibt es?Eine Pflicht zum Austausch von Ölheizungen und Gasheizungen besteht dann, wenn die Anlagen älter als 30 Jahre sind. Alle Ölheizungen, die vor 1992 eingebaut worden sind, sind nach Paragraf 72 des GEG gegen umweltfreundliche Heizsysteme auszutauschen.

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Austauschpflicht für Ölheizungen

  • Mehr als 30 Jahre in Betrieb (Baujahr 1991 und älter)
  • Energiequelle ist Öl oder Gas
  • Keine Niedrigbrennwert-Technik (Konstant-Temperatur)
  • Nennleistung 4 bis 400 kW

Ölheizungsverbot – Ausnahmen sind möglich

Im Bestand darf ausnahmsweise dann weiter mit Öl geheizt werden, wenn andere Energieträger wie Gas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die Nutzung von erneuerbaren Energien aus technischen Gründen nicht möglich ist. Auch wenn es durch Heizen ohne Öl zu einer unbilligen Härte kommen kann, darf auf die Ausnahmeregelung zurückgegriffen werden.

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Das ist für Eigentümer in Bayern interessant, denn in diesem Bundesland sind ungefähr 40 Prozent der Gebäude mit Ölheizungen bestückt. Nur 30 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser werden über eine Gasleitung versorgt.

Ausnahmen vom Öl Verbot

  • Kein Anschluss an Gas oder Fernwärme möglich
  • Unbillige Härte
  • Hybridheizung – Ölheizanlage mit Solaranlage / Pellets

Ölheizungsverbot – wie lange noch kann man mit Öl oder Gas heizen?

Eine grundsätzliche Pflicht zum Austausch alter Ölheizungen gibt es nicht. Eigentümer, die mit Öl heizen, können dies unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin tun. Wird beispielsweise ein Öl- oder Gasbrennwertkessel oder ein Niedertemperaturkessel betrieben, dann darf die Anlage weiterlaufen. Ein generelles Öl Verbot oder Gas Verbot gibt es also auch nach 2026 nicht.

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Hinweis: Wenn sie allerdings eine alte Heizanlage austauschen wollen, dann kann keine reine Ölheizung mehr eingebaut werden. Auch für sparsame, neue Brennwertkessel gilt ein Ölheizungsverbot 2026.

Grundsätzlich ist der Einbau einer Ölheizung ab 2026 in Bestandsgebäuden verboten. Ausnahmen bestehen für Hybridheizungen.

Hybridheizungen – Heizen mit Öl und Gas

Eine Ölheizung kann ab 2026 nur als Hybridheizung betrieben werden, wenn ein Ölbrennwertkessel mit erneuerbarer Energie wie beispielsweise einer Solaranlage kombiniert wird. Diese Regelung hat das Gesetz für einen Neubau bereits heute festgeschrieben. Hier müssen anteilig erneuerbare Energien für Heizen oder Kühlen verwendet werden.

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In Deutschland dürfen Hybridheizungen weiterhin eingebaut werden.

Förderfähig sind zum Beispiel

  • Wärmepumpe und Gasbrennwertkessel
  • Gas-Heizanlage und Solaranlage
  • Gas-Heizanlage und Pelletofen
  • Öl-Brennwertkessel und Solaranlage
  • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“

Ölheizungsverbot – Heizen ohne Öl und Gas

Wer alte Öl- oder Gasheizungen austauschen will, kann auch komplett auf fossile Energieträger verzichten. Das Heizen ohne Öl oder Gas wird mit Zuschüssen zu den Investitionskosten und Darlehen gefördert. Inzwischen sind brauchbare Alternativen auf dem Markt, die ganz ohne oder mit deutlich weniger Öl und Gas auskommen.

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In Deutschland sind Anträge auf Förderung vor der Auftragsvergabe beim BAFA zu stellen. Bezuschusst werden diverse Einzelmaßnahmen, die eine bessere Energiebilanz erzielen, wie Dämmung von Dach und Fassade, Austausch der Fenster und natürlich das Erneuern der Heizanlage.

Für das Heizen gilt: Auch hier werden kleine Investitionen ab 300 Euro gefördert, die beim Energiesparen helfen.

Mit bis zu 50 Prozent werden zudem Ausgaben für einen Sanierungsplan und weitere Fachplanungen sowie Bauleitplanung mit Fördermitteln unterstützt.

Heizanlagen Förderung BAFA Mit Austausch der Ölheizung Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
bei maximal 60.000 Euro förderfähigen Kosten plus 5 Prozent zusätzliche Förderung plus 5 Prozent zusätzliche Förderung
Solarthermieanlagen 30 Prozent 30Prozent Förderung 35 Prozent
Wärmepumpen

Innovative Technologien auf EE-Basis

35 Prozent 45 Prozent 50 Prozent
Heizung ohne Öl und Gas
  • Biomasseanlagen
  • Anschluss an Fernwärme
  • Je nach Anteil an erneuerbaren Energien
  • Bei 25 Prozent EE
  • Bei 55 Prozent EE
  • 35 Prozent
  • 30 Prozent
  • 35 Prozent
  • 45 Prozent
  • 40 Prozent
  • 45 Prozent
  • 50 Prozent plus 5 Prozent bei niedriger Feinstaubemission
  • 45 Prozent
  • 50 Prozent
Optimierung der Heizung 20 Prozent

Ölheizungsverbot – Förderung in den Bundesländern

Zusätzlich zu den Fördermitteln des Bundes bieten Länder und auch Kommunen weitere Zuschüsse oder Kredite. Insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen mit einem größeren Investitionsvolumen macht es Sinn, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem ausgewiesenen Fachmann erstellen zu lassen. Zu einem Sanierungsplan gehört auch ein Investitions- und Förderplan.

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Bayern

Mit dem Förderprogramm „BioKlima“ hat Bayern bis Ende Oktober 2021 Biomasseheizkraftwerke, also Pellet- und Hackschnitzelheizungen bezuschusst. Das Programm soll 2022 neu aufgelegt werden. Anträge sind an das Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe im niederbayerischen Straubing zu stellen.

Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg werden noch etwa ein Drittel der Gebäude mit Öl geheizt. Eine Öl-Brennwertheizung kann bis Ende 2025 eingebaut und darüber hinaus betrieben werden. In diesem Bundesland ist das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EwärmeG) zu beachten. Hier sind bereits jetzt mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen wie etwa Bio-Heizöl. Auch ab 2026 ist der Einbau von Hybridheizungen weiterhin möglich, also Öl-Heizsysteme mit Solaranlagen oder Wärmepumpe.

Nordrhein-Westfalen

Unter dem Programm „Förderinstrumente für die Energiewende“ bietet NRW Landeszuschüsse für E-Mobilität, neue Heizsysteme und vieles mehr. In der Regel dürfen die Zuschüsse bis zu einer festgelegten Höhe mit Fördermitteln der BAFA kumuliert werden. Bezuschusst wird das Heizen ohne Öl sowie das Heizen ohne Gas.

Förderfähige Anlagen und Maßnahmen in NRW sind unter anderem

  • Biomasseanlagen mit Solaranlagen
  • Austausch vorhandener Speicherheizungen gegen neue EE-Heizanlagen
  • Beratung
  • Energieeffiziente Netze
  • Thermische Solaranlagen
  • Photovoltaik
  • Batteriespeicher in Verbindung mit Solaranlagen

Berlin

Die Investitionsbank Berlin (IBB) vergibt in der Hauptstadt Zuschüsse und Kredite für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Die Berliner Bank ist zudem als Partner der KfW tätig und vergibt Kredite für KfW-Programme. Die IBB vergibt im Rahmen der IBB-Förderprogramme Zuschüsse, Kredite und Zuschüsse zur Tilgung. Über genaue Förderbedingungen und die Verfügbarkeit informiert man sich am besten individuell.

Förderprogramme Berlin

Die Energieberatung für Effizienz und Optimierung (ENEO) bietet Zuschüsse je nach Wohneinheiten zwischen 500 und 2000 Euro. Heiztausch Plus heißt das IBB-Programm, das eine Förderung für Beratung und für den Austausch einer Heizung bereithält.

Heiztausch PLUS

  • bis zu 750 Euro Beratungsförderung
  • 1000 bis 3500 Euro bei Heizungsaustausch
  • 1000 Euro zusätzlich für Solarthermie- oder Wärmepumpe

Ölheizungsverbot – Förderung in Österreich und der Schweiz

In Österreich sind bis 2035 alte Ölheizungen zu erneuern und gegen moderne Heizanlagen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen und andere nachhaltige Systeme auszutauschen. Die Regierung Österreich hat hierzu einen Stufenplan zum Umstieg entwickelt.

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„Aus Verantwortung für Österreich“ ist der Titel des Programms, das folgende Etappen vorsieht.

  • 2020: keine Ölheizungen in Neubauten
  • 2021: keine Ölheizungen bei Austausch
  • 2025: Ölkessel, die über 25 Jahre in Betrieb sind, müssen erneuert werden
  • 2035: Ölheizungsverbot – Heizen ohne Öl in Österreich

Das Ölheizungsverbot wird auf Landesebene in Gesetzen verabschiedet, weshalb Inhalte und Fristen unterschiedlich sein können. Fragen zur Umsetzung sind noch nicht alle geklärt.

Förderungen in Österreich

Instanz Hinweise
Bund Aktion „Raus aus Öl und Gas“ für Privathaushalte und Betriebe mit einem Volumen von 650 Millionen Euro
Länder Eigene Programme oder Förderrichtlinien gibt es in Wien mit der Wohnbauförderung Wien in Niederösterreich „NÖ Raus-aus-Öl-Bonus“ oder mit der Wohnbauförderung im Burgenland für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Ölheizungsverbot – Heizen in der Schweiz

In der Schweiz existiert durch die Grenzwerte für CO? im Gebäudebereich faktisch ein Ölheizungsverbot. Muss man im Altbau eine Ölheizung austauschen, so gilt ein Grenzwert von 20 kg pro m² und Jahr. Damit lässt sich eine Ölheizung allenfalls in sehr gut gedämmte Gebäude einbauen. Das Gesetz sollte 2023 in Kraft treten, doch der Nationalrat kam den Kantonen entgegen und gewährt eine Frist bis 2026, um die Grenzwerte umzusetzen.

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Der Kanton Bern hat das Erneuern von Öl- und Gasheizungen durch eine hohe Prämie befördert. Im Jahr 2019 betrug der Zuschuss 10.000 Franken für das Erneuern von alten Ölheizungen. Nach einer Vervielfachung der Anträge hat Bern die Zuschüsse auf 6000 Franken zurückgenommen, das Förderprogramm wird weiterhin in Anspruch genommen.

Ölheizungsverbot – EU bleibt technologie-offen

150 Milliarden Euro stellt die Europäische Union zur Verfügung, damit Gebäude energieeffizienter werden. In der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sind zum ersten Mal Grenzwerte für Gebäude festgelegt. Bis 2027 müssen öffentliche und kommerzielle Gebäude die Klasse F und drei Jahre später die Klasse E nachweisen können.

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Auch Wohngebäude müssen nach den Vorschlägen der EU energetisch saniert werden und bis 2033 mindestens Klasse F erreicht haben. Allerdings hat die EU kein Recht, Heiztechnologien zu verbieten, ein Ölheizungsverbot auf EU-Ebene wird es nicht geben.

Fazit

Eine Pflicht zum Austauschen von Ölheizungen besteht für Anlagen, die älter als 30 Jahre sind. Neuere Ölheizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben. Müssen Heizungen ausgetauscht werden, dann sind im Altbau – wie bereits im Neubau – nur Hybridheizungen erlaubt. Hier sind Ölheizungen mit erneuerbaren Energien kombiniert. Heizen ohne Öl oder Heizen ohne Gas ist auch möglich: Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseanlagen sind hier die Wahl. Ein generelles Ölheizungsverbot 2026 gibt es also nicht, für einige wenige Gebäude gibt es sogar Ausnahmen.

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